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…mehr NoGos ?
Ist die Karnevals- oder Faschingszeit jetzt vorbei? Dann können wir dieses ja mal los werden, ohne dass es für einen Scherz gehalten wird …
Kürzlich trudelte ein Werbeschreiben der Firma G. aus H. bei uns ein. Beigefügt ein Gutschein, der online einzulösen sein sollte. Die Webapplikation akzeptierte den Gutscheincode jedoch nicht. Was macht man dann – klaro, anrufen: Leider hält Firma G wohl nichts von diesem modernen Kram – eine Telefonnummer ist, auch bei intensiver Suche, nirgends auf dem Schreiben zu finden. Hmm…
Na gut, denn eben per E-Mail: Aber offenbar hält Firma G. aus der ABC-Strasse in Hamburg erst recht nichts von noch neumodischerer Kommunikation: Es wurde auch keine E-Mail Adresse angegeben. Steuernummer, Bankverbindung, Amtsgericht, ja – aber keine E-Mail Adresse und kein Telefon – die wollen einfach nichts von ihren potentiellen Kunden wissen, erst recht nicht, wenn es Probleme gibt! Was würde wohl der ShopTrainer in seinen Predigten zum Umgang mit seinen Kunden dazu sagen …
Wenn es sich um einen kleinen Kleckerladen handeln würde, könnten wir es sicher irgendwie verstehen – aber es schreibt uns eine in Internettechnik und E-Commerce nicht ganz unerfahrene Firma, und bitte schön auch von ihrer “Leiterin Business Marketing” unterschrieben: Google Deutschland :-O
Aber zurück zum Anfang: Der Gutscheincode für Google Adwords wurde nicht akzeptiert, weil wir bei einem früheren Schreiben der gleichen Art, aber mit niedrigerem Betrag, bereits zugeschlagen hatten. Wenn man seine Lupe dabei hat und nach entfernen des Gutscheins das darunter versteckte äh plazierte Kleinstgedruckte studiert, steht dort auch zu lesen, das sich das Schreiben nur an Neukunden richtet, deren Adwords-Konto nicht älter als 14 Tage ist.
Moment mal: schreibt man, als denkender und wohlmeinender Partner seiner Kunden, einen Bestandskunden an, mit dem Hinweis, dass ihn das ohnehin nicht betrifft, weil er schon länger als zwei Wochen dabei ist? Hä? In Vorlesungen über Marketing wäre das ein typisches Beispiel für unprofessionelles Vorgehen …
…nein, der Clou liegt ganz woanders: Google wird doch vom Datenschutz her verdächtigt, IP-Adressen aus Google-Analytics mit Kundendaten zusammenzubringen. Wenn Google aber nicht einmal verfolgt, wer von seinen angeschriebenen Interessenten denn überhaupt antwortet – dann nimmt Google Datenschutz wirklich sehr ernst
!
Liebe Frau Fründt, Sie haben ein wunderbares Statement für Ihre Firma abgegeben!
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Da bin ich doch mal gespannt, ob Google nun auf diese Kritik reagiert. Momentan bekommen dies ja Dicke.
War bei mir leider genau das selbe, hatte zwei tage vorm Eintrudeln des Gutscheins einen anderen eingelöst, 35 vs. 75 euro, wäre schön wenn Gutschein b wenigstens den anderen überschrieben hätte…