
Fernabsatz
Tom Adebahr |30. Juni 2009 |
- Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie rundfunk und Tele- und Mediendienste (Internet) geschlossen wurden.
- Kein sogenannter Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Wird beispielweise beim Elektriker nebenab telefonisch eine Glühbirne bestellt, fällt dies nicht in den Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes
- Wesentliche Regelung der Bestimmungen über Fernabsatzverträge sind das Widerrufs- und Rückgaberecht.
- Der Verbraucher kann in der Regel (z.B: nicht bei Maßanfertigungen, Zeitschriftenlieferungen oder entsiegelter Software) einen Fernabsatzvertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 wochen schriftlich widerrufen oder stattdessen die Ware einfach zurücksenden.
- Die Frist des Widerrufs beginnt dann zu laufen, sobald der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Die Belehrung ist oftmals der zugesandten Ware beigefügt. Erfolgt eine solche Belehrung aber nicht, hat der Verbraucher ab Vertragsschluss bzw. ab Empfang der Ware sechs Monate Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Bei Streitigkeiten über den Fristbeginn, ist der Unternehmer beweispflichtig.
- Bei Ausübung seines Widerrufsrechts ist der Verbraucher zur Rücksendung der Ware verpflichtet, soweit die Sache durch Paket verschickt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Unternehmer. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme. Der Unternehmer darf nämlich dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen, wenn der Verbraucher Waren bis zu einem Wert von 40 Euro bestellt hat. Bedingung ist, dass der Kunde vor Vertragsschluss deutlich darüber aufgeklärt wurde, dass der Anbieter die Rücksendung nicht übernehmen will. Dies bedeutet also, erst ab einem Bestellwert von 40 € und einem Cent trägt der Unternehmer auf jeden Fall die Rücksendekosten.
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Über den Autor: Tom Adebahr
Ich bin seit einigen Jahren aktiver Blogger und verbinde dies mit meiner Leidenschaft für den eCommerce. Teil des eCommerce Netzwerkes zu sein und vor allem die dadurch entstandenen fachlichen und zwischenmenschlichen Beziehungen motivieren mich täglich aufs Neue.
Kategorie: Definitionen | Tags: Fernabsatz, Wiederrufs- Rückgaberecht